Abwrackprämie: Geld sparen beim Autokauf

Jedes Autohaus hat sich darauf eingestellt: Dem Käufer werden das Altauto und selbstverständlich alle bürokratischen Wege abgenommen, damit er in den Genuss der Abwrackprämie von 2500 Euro kommt.

Die sogenannte Abwrackprämie, die in den Richtlinien des Bundesministerium für Wirtschaft als Umweltprämie (!) bezeichnet wird, kann nur von einer Privatpersonen beantragt werden. Gewerbebetriebe und juristische Personen sind ausgeschlossen. Das gesamte Verfahren ist zeitlich und mengenmäßig begrenzt: Die Verschrottung des Altfahrzeugs muss zwischen 14.01.2009 und 31.12.2009 erfolgen. Wenn die Mittel vorzeitig aufgebraucht sind, entfällt die Bezuschussung. Weitere Einschränkungen bei der Abwrackprämie beziehen sich auf die Fahrzeuge.
Die Umweltprämie wird nur für Pkw, Kleinbusse bis Klasse M1 (Fahrer + acht Sitze) und Sonderkraftfahrzeuge Wohnmobile gezahlt, die älter als neun Jahre sind. Sie müssen mindestens ein Jahr lang – zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung – durchgehend auf den Namen des Antragstellers zugelassen gewesen sein. Das Altfahrzeug darf ausschlachtet werden – die Restkarosse muss aber unbedingt in einen Schredder.
Das Neufahrzeug muss auf die Antragsperson zugelassen werden und darf nur privat genutzt werden. Leasing ist ausdrücklich erlaubt. Alle Pkw, Kleinbusse M1 und Wohnmobile – ob Neuwagen oder Jahreswagen – gelten im Sinne der Richtlinien als Neufahrzeuge.
Für die Antragstellung auf Abwrackprämie müssen folgende Nachweise erbracht werden:

  • Nachweis der Außerbetriebsetzung und entwertete Zulassungsbescheinigung des Altfahrzeuges
  • Verwertungsnachweis, ausgestellt von einem anerkannten Demontagebetrieb (Verschrottung)
  • Kaufvertrag und Zulassungsbescheinigung für das Neufahrzeug.

In den Richtlinien steht alles Schwarz auf Weiß, was man zu der Abwrackprämie wissen muss. Außerdem bekommt man von der Bundesbehörde auf dem Schriftwege alle Antragsformulare und weitere Informationen zugesandt – ein Anruf genügt.

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Mark Juni 11, 2009 um 2:59 pm

Ein weitere interessante Sparmöglichkeit beim Neuwagenkauf bietet neuerdings http://www.autotopdeal.de
dort wird das “Myhammer prinzip”, nämlich das einer art “Rückwärtsversteigerung”, erstmals auf den Automarkt angewandt.

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