Im Zuge des Einsatzes erneuerbarer Energieträger auch in privaten Haushalten, sollen Hausbesitzer dahingehend angeregt werden, in Form entsprechender Anlagen diese Ressourcen vermehrt zu nutzen. Dazu stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, welche sich zum Beispiel als Holzpelletheizung, Photovoltaik- oder sogenannte Solaranlagen und Biomasseheizkessel darstellen.
Da sowohl die Umrüstung als auch eine entsprechende Neuanschaffung dieser Anlagen mit intensiven Kosten verbunden sind, bietet das Bundesumweltministerium im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie seit 2008 eine Förderung von erneuerbaren Energien an. Die dazu nutzbare Summe wird mit etwa 500 Millionen Euro veranschlagt. Dieses Förderprogramm gilt für den Einsatz von Pelletheizungen und Photovoltaikanlagen.
Die möglichen Unterstützungen werden in Form von speziellen finanziellen Zuschüssen gewährt, welchen ein modernes Bonussystem zu grunde liegt. Dieser Bonus wird Haushalten oder Eigentümern gewährt, welche ihre Solaranlagen besonders effizient, umweltverträglich und energiesparend einsetzen. In diesem Zusammenhang wird Augenmerk auf die Kombination unterschiedlicher Energieressourcen gelegt, wobei die erneuerbaren Träger im Vordergrund stehen. Die technischen Grundlagen für diese Anlagen bilden insbesondere moderne und effektive Vorrichtungen wie zum Beispiel Staubfilter, welche zur Eindämmung der Abgabe von schadstoffreichen Stoffen in die Umwelt dienen. Außerdem werden besonders umfangreiche Sonnenkollektoreinrichtungen zusätzlich in dieses Bonussystem einbezogen. Alle Förderungen, welche in diesem Bezug insgesamt vergeben werden, lassen sich unter der Bezeichnung Innovationsförderung zusammenfassen.
Durch die Unterstützung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger durch den Bund, die Länder und die Gemeinden wird die Voraussetzung geschaffen, umweltfreundlichere Energietechniken unter den Nutzern verstärkt einzusetzen und den Markt zu erweitern.
Eine ganz spezielle Förderung stellt für Photovoltaikanlagen und Pelletheizkessel die Sonderförderung für das energieeffiziente Sanieren dar. In diesem Zusammenhang werden unterschiedliche Maßnahmen bewilligt, sodass im Resultat eine Höhe des Zuschusses zur Hälfte der förderfähigen Kosten, höchstmöglich jedoch 20.000 Euro je Antragsteller vergeben werden.
Innerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG wird die Erstellung und der Einsatz von Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energieträgern finanziell unterstützt. Dazu gehören beispielsweise die Solar- oder Photovoltaikanlagen. Die für genutzten Anlagen vergebenen Vergütungssätze laufen über eine Zeit von 20 Jahren, wobei der Umfang der finanziellen Mittel in Abhängigkeit von der Art der eingesetzten Energieressourcen und dem technischen Umfang der Anlage festgelegt wird. Neben Photovoltaik betrifft dies auch Deponie- Gruben- und Klärgasquellen und die Nutzung der Wasserkraft in Vorrichtungen bis zu 5 MW und die Gewinnung von Wärme durch Pellets.
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