Ärgern Sie sich auch Monat für Monat bares Geld zu “verschenken”? Wäre es nicht schön einmal seinen kompletten Bruttolohn ausgezahlt zu bekommen?
Das sind Wunschträume, leider. Aber haben Sie schon einmal informiert welche Dinge Sie von der Steuer absetzen können, und sich damit Jahr für Jahr gezahlte Steuern zurückholen können?
Für viele Arbeitnehmer ist die Steuererklärung freiwillig. Und genau aus diesem Grund scheut auch Großteil den Aufwand sich damit zu beschäftigen. Manch einer fürchtet sich vor dem Formularwirrwarr, dem anderen ist die Zeit zu schade und noch jemand anderes möchte sich für die Folgejahre nicht knebeln lassen. Denn tatsächlich ist es so, dass, hat man einmal eine Steuererklärung eingereicht, diese jedes Jahr fällig ist.
Allerdings wird oftmals nicht bedacht, dass man sich nicht unerhebliche Summen zurückholen kann. Oder einmal überspitzt formuliert: Ist der Aufwand für ordentlich abgeheftete Unterlagen und einige Stunden Arbeit keine 800 Euro wert?
Was lässt sich absetzen?
Absetzen lassen sich die sogenannten Werbungskosten. Darunter versteht man alle Ausgaben, die die zukünftige Sicherung von Einnahmen gewährleisten sollen.
Das können Internet- und Telefonkosten sein oder der Betrag für einen neuen Rechner, sofern Sie beruflich auf diese Dinge angewiesen sind. Das gilt auch für Fachliteratur, Weiterbildungen, Büromaterialien und Berufskleidung.
Auch mit der Pendlerpauschale können Sie bares sparen. Denn selbst wenn Sie eine Fahrgemeinschaft gründen, und dementsprechend nur einmal pro Woche fahren müssen, können Sie sich den vollen Kilometersatz für jeden Tag zurückholen.
Wussten Sie, dass Sie nicht nur Spenden, sondern auch Kirchensteuern, Lebens- und Unfallversicherungen absetzen können?
Auch für Scheidungen, Brillen, Medikamente, Praxisgebühren, Zahnersatz, Hörgeräte und Beerdigungen dürfen Sie ihre eigenen Steuern aufwenden. Ja, selbst Fahrten zum Arzt und Haushaltshilfen (für Menschen ab 60) können geltend gemacht werden.
Für wen?
Sinn macht eine Steuererklärung insbesondere für Arbeitnehmer in den höheren Steuerklassen und für Kurzarbeiter, etwa Studenten, mit gut bezahlten Ferienjobs oder vergüteten Praktika.
Was für wen Sinn macht, und wie viel Steuern man genau zurückholen kann, weiß ein Steuerberater am besten. Dieser macht Beträge geltend, von dem der Laie nicht einmal zu träumen gewagt hat, und das sogar von den Vorjahren.
Es ist wirklich sinnvoll seine Steuer ID (wurde 2008 jedem Bundesbürger zugeschickt), die Lohnsteuerbescheinigung und sämtliche Quittungen, Belege und Rechnungen zusammenzusuchen, und einen Fachmann aufzusuchen. Der ist zwar nicht allzu günstig, aber, wie praktisch, auch seine Leistungen können Sie direkt absetzen.
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