Beim Stichwort Wohngeld und Mietzuschuss denkt man schnell an Arbeitslosigkeit und Hartz IV. Aber diese Form der Sozialleistung ist eigens für Berufstätige zur Verfügung gestellt worden.
Die Lebenserhaltungskosten steigen Jahr für Jahr, während das Einkommen weitgehend stagniert. Das Motto des Staats ist aber: Arbeit muss sich lohnen!
Wenn Sie also als Single Einkünfte unter 900, in einem 2-Personen-Haushalt unter 1200€ und in einem 4-Personen-Haushalt Einkünfte unter 1900€ haben, besteht ein Anspruch auf Förderung.
Den Antrag stellt man bei der zuständigen Wohngeldbehörde, indem man ein Formular ausfüllt und Dokumente wie den Mietvertrag, falls vorhanden Schulbescheinigungen der Kinder und einen Einkommensnachweis vorlegt.
Ob und in welcher Höhe Sie wohngeldberechtigt sind, können Sie mit diesem Rechner prüfen. Studenten mit gut verdienenden Eltern oder grundsätzlichen Bafög-Anspruch, sowie Arbeitslosengeldempfänger sind jedoch von den Leistungen ausgeschlossen.
Beachten Sie bitte: Sie sind kein Bittsteller! Sie gehen für Ihr Geld arbeiten und zahlen Steuern. Scheuen Sie sich also nicht mithilfe des Zuschusses zu sparen.
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