Honorarstreit bei Ärzten – Vorkasse für Kassenpatienten?

Im Januar 2009 wurde die Verfügung der Fachärzte im Zuge einer Honorarreform neu geregelt. Durch diese Reform erhalten alle 140.000 niedergelassenen Ärzte in Deutschland insgesamt rund drei Milliarden Euro mehr Geld. Die Verteilung dieser Gelder ist aber sehr unterschiedlich. So erhalten vor allem Ärzte in den ostdeutschen Bundesländern höhere Vergütungen, Verlierer sind insbesondere Fachärzte in Schleswig-Holstein, Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen.
Grundlage dieser Reform ist eine Änderung der Vergütung. So wird jeder Praxis ein so genanntes Regelleistungsvolumen zugeteilt, welches entsprechend vergütet wird. Erbringt der Arzt jedoch mehr Leistungen, kann er diese nur noch zu einem kleinen Prozentsatz mit den Kassen abrechnen. Somit lohnt sich mehr Leistung für Ärzte kaum noch, viele müssen zudem mit Einbußen beim Umsatz rechnen. Etwa 20% aller Mediziner müssen hierbei mit Mindereinnahmen von 10-20% rechnen.
Pro Quartal erhält jeder Arzt für einen Kassenpatienten eine Pauschale von 35,68 Euro. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Zahlung pro Quartal, unabhängig davon, wie oft der Patient die Praxis aufsucht. Oft ist die Pauschale jedoch schon beim ersten Besuch aufgebraucht, die weiteren Leistungen erbringt der Arzt somit kostenlos. Dies gilt nicht nur bei Patienten, die die Praxis des Arztes besuchen, sondern auch bei Hausbesuchen, wo ebenso nur der erste Besuch entlohnt wird. Bei Privatpatienten hingegen kann der Arzt alle seine Kosten und Behandlungen abrechnen. Vielfach werden privat Versicherte daher bevorzugt behandelt. In verschiedenen Bundesländern wie Bayern und Baden-Württemberg berechnen Ärzte in einigen Fällen sogar Vorkasse von ihren Patienten. Sie begründeten dies mit der nicht ausreichenden Kassenpauschale.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse sollten jedoch keine Leistungen bei ihrem Arzt bezahlen, die eigentlich von der Kasse übernommen würden. Vorkasse bei Kassenpatienten ist grundsätzlich nicht legitim und sogar illegal. Entsprechende Vorfälle sollten den Krankenkassen gemeldet werden. Nur solche Leistungen, die vom Patienten als Zusatzleistungen gewünscht werden, müssen entsprechend abgerechnet werden.
Gegen die neue Honorarregelung für Ärzte regt sich aufgrund der vorgenannten Probleme starker Widerstand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung droht dabei unter anderem mit Streiks und Praxisschließungen. Bereits am Aschermittwoch blieben verschiedene Hausarztpraxen deshalb geschlossen. Die Proteste der niedergelassenen Ärzte zeigte dabei eine erste Wirkung. So werden die rund 140.000 niedergelassenen Ärzte im Jahr 2009 bis zu 900 Millionen Euro mehr Honorar erhalten. Ob dies jedoch ausreichen wird, die tatsächlichen Kosten zu decken, bleibt abzuwarten.

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