Was ist ein Forward-Darlehen?

Im Zuge einer Immobilienfinanzierung werden zwischen dem Käufer und der das Objekt finanzierenden Bank Kreditverträge abgeschlossen. Je nachdem, wann der Käufer seine Immobilie abgezahlt haben möchte, können die Verträge eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben. Dabei ist die Laufzeit nicht gleichzusetzen mit der Zinsbindungsfrist. Diese garantiert dem Kreditnehmer lediglich für eine gewisse Zeit den Zinssatz. Meist wird eine Zinsbindungsfrist von 10 Jahren vereinbart. Wird diese länger festgesetzt, hat der Kreditnehmer dennoch nach 10 Jahren die Möglichkeit, den Kreditvertrag zu kündigen und sich für die Anschlussfinanzierung seiner Immobilie ein anderes Kreditinstitut zu suchen.
Die Gründe dafür liegen meist in den günstigeren Zinsen, die eine andere Bank anbietet. Trägt sich der Kreditnehmer mit dem Gedanken, die Anschlussfinanzierung bei einem anderen Kreditinstitut abzuschließen, hat er die Möglichkeit, ein sogenanntes Forward-Darlehen abzuschließen. Bei diesem Darlehen sichert sich der Kreditnehmer die Zinsen, die er nach Ablauf der Forward-Periode für seinen neuen Kredit zahlt. Die maximale Vorlaufzeit zwischen Vertragsabschluss und Auszahlung liegt bei 60 Monaten. Für diesen Zeitraum fallen keine Bereitstellungszinsen an.

Die Zinssicherheit gibt es aber nicht umsonst. Die Kreditinstitute belegen Forward-Darlehen mit einem Zinsaufschlag. Dieser liegt bei Darlehen bei einer Vorlaufzeit von drei Jahren und einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren bei durchschnittlich 0,74 %. Daher muss jeder Kreditnehmer für sich entscheiden, ob er zur Absicherung seiner Anschlussfinanzierung mit günstigen Zinsen ein Forward-Darlehen beantragt oder ob er erst kurz vor Ablauf der Zinsbindungsfrist mit den Banken in Kreditverhandlungen tritt. Denn wenn ein Forward-Darlehen erst einmal beantragt wurde, sind die darin vereinbarten Zinsen für den Kredit bindend, selbst wenn die Zinsen nach Ablauf der Vorlaufzeit bei einem Darlehen mit sofortiger Auszahlung dann günstiger sein sollten.

Ein Forward-Darlehen ist grundsätzlich nur im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung zu bekommen, da dieses zur Absicherung im Grundbuch eingetragen wird.

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Darlehensarten im Vergleich - Bauspardarlehen - Forward-Darlehn | SchlauSparTipps
Januar 19, 2009 um 10:13 pm

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